Kinderarztpraxis
Dr. Simon Abendroth

COVID-19-Impfungen in der Praxis
Auch wir als Kinder- und Jugendarztpraxis impfen in unserer Praxis Kinder- und Jugendliche von 5 bis 18 Jahren gegen COVID-19 jeden Freitagnachmittag.
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur Patienten impfen können, die in unserer Praxis bekannt sind!
Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt nun Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen COVID-19. Bei individuellem Wunsch oder Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf, die sich selbst nur unzureichend schützen können (z.B. Immunsupprimierte) im näheren Umfeld, können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden.
Darüber hinaus können auch 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht.
Ziel der Empfehlung ist es u.a. schwere COVID-19-Verläufe und Todesfälle bei Kindern im Alter von 5-11 Jahren zu verhindern. Zwar ist die 7-Tagesinzidenz in der Altersgruppe sehr hoch, so dass man davon ausgehen kann, dass ohne Impfung ein Großteil der 5- bis 11-Jährigen mittelfristig infiziert werden wird, allerdings verlaufen die meisten Infektionen asymptomatisch. Derzeit besteht für Kinder ohne Vorerkrankungen in dieser Altersgruppe nur ein geringes Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung, Hospitalisierung und Intensivbehandlung. Hinzu kommt, dass das Risiko seltener Nebenwirkungen der Impfung auf Grund der eingeschränkten Datenlage derzeit nicht eingeschätzt werden kann.
Daher spricht die STIKO für 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen derzeit keine generelle Impfempfehlung aus. Sobald weitere Daten zur Sicherheit des Impfstoffs in dieser Altersgruppe oder andere relevante Erkenntnisse vorliegen, wird die STIKO diese umgehend prüfen und die Empfehlung ggf. anpassen.
Für Jugendlich von 12 bis 18 Jahren gilt eine generelle Impfempfehlung der STIKO.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, dann rufen Sie uns an.
Sie können Termine zur COVID-Impfung nicht online buchen!
Ablauf der Corona-Impfungen bei uns in der Praxis
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Impftermin (Freitagnachmittag)
Bitte kommen Sie mit ihrem Kind zu dem vereinbarten Impftermin. -
Das Kind (und die Begleitperson) müssen infektfrei sein. Es gelten die normalen Infektionsschutzmaßnahmen unserer Praxis (AHA-L-Regeln). Nur Personen OHNE akuten Infekt (Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, etc.) dürfen die Praxis betreten und können geimpft werden. Falls Sie einen Impftermin haben, und davor Infektzeichen entwickeln, rufen Sie uns bitte zunächst an!
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Durchführung der Impfung
Nach Sichtung der Formalitäten werden Sie – nach hoffentlich nur kurzer Wartezeit – zu einem kurzen Impfgespräch zum Arzt weitergeleitet und anschließend geimpft. Im Anschluss sollen sie noch für 15 Minuten in der Praxis warten.
Das bringen Sie zum Impftermin mit
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Ihre elektronische Gesundheitskarte (manche Privatpatienten haben das nicht), weil wir die Impfung über unsere Praxissoftware dokumentieren und abrechnen müssen.
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Ihren Impfpass
Bringen Sie unbedingt Ihren Impfpass mit! Wir bescheinigen Ihnen die Impfung ansonsten auf einem gesonderten Papier. -
Die eigentlichen Impfunterlagen:
Da altersbedingt für Patienten unter 18 Jahren mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden benötigen Sie:
Aufklärungsbogen Corona mRNA Impfstoff: Aufklärungsbogen BioNTec Anamnese und Einwilligung Corona mRNA Impfstoff: Anamnesebogen und Einwilligung BioNTec. Falls Sie eine Übersetzung benötigen, dann finden Sie weitere Informationen und Unterlagen auf der folgenden Seite: Übersetzungen und andere Erklärungen
Bitte bringen Sie diese Impfunterlagen so weit wie möglich ausgefüllt und unterschrieben (von beiden
sorgeberechtigten Elternteilen) zu Ihrem Impftermin mit.
Was noch zu beachten ist
Wenn Sie auf ein ärztliches Aufklärungsgespräch verzichten (und dies im Einwilligungsformular ankreuzen), können Sie direkt an Ihrem Impftermin geimpft werden.
Falls Sie ein längeres persönliches ärztliches Aufklärungsgespräch wünschen, weil Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Impfung vielleicht doch durchführen lassen wollen, müssen Sie bitte einen gesonderten Termin vereinbaren.
Bei nicht vollständigen oder nicht unterschriebenen Unterlagen erfolgt keine Impfung durch uns. Ebenso erfolgt keine Impfung ohne ärztliches Aufklärungsgespräch, es sei denn Sie haben rechtswirksam darauf verzichtet (durch Ankreuzen im Einwilligungsformular).
Falls eine Impfung aufgrund fehlender Formalitäten nicht stattfinden kann, übernehmen wir keinerlei Gewähr, wann der nächste Impftermin zur Verfügung stehen wird.
Termin für die Zweitimpfung
Bei Ihrem Erstimpfungstermin vereinbaren wir sofort mit Ihnen den Termin für die zweite Impfung.
Wenn die Erstimpfung in unserer Praxis erfolgte, benötigen wir für die Zweitimpfung keine erneute Einwilligung!
Da wir stets die notwendige Terminierung der Folgeimpfungen machen müssen, sind wir zeitlich sehr unflexibel. Wir bitten Sie dringend, den Termin für die Erst- und Folgeimpfung einzuhalten.
Bitte bedenken Sie, dass wir einzelne Impfungen auch deshalb nicht verschieben können, da eine einmal geöffnete und zubereitete Impfampulle zeithnah verimpft werden muss. Eine Ampulle enthält mehrere Impfungen.
Bei Terminabsagen übernehmen wir keinerlei Gewähr, wann der nächste Impftermin zur Verfügung stehen wird. Persönliche Wünsche können nicht berücksichtigt werden. Wenn Ihr Kind geimpft werden soll, machen Sie die Termine bitte möglich frühzeitig. Da auch wir keine Garantie für die Lieferungen der Impfstoffe bekommen, übernehmen wir ebenfalls keine Garantie, dass wir die Zweitimpfungen fristgerecht durchführen können.
Seien Sie dann aber auch gelassen! Es zählt jede Impfung! Sie müssen also nicht erneut mit den Impfungen beginnen, sollte es zu Verzögerungen bei der Zweitimpfung kommen.
Ein moralisches Schlusswort: Wenn Sie einen Impftermin nicht wahrnehmen - aus welchen Gründen auch immer - dann sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig ab, damit wir uns um nachrückende Personen als Ersatz kümmern können.
Sagen Sie bitte nach der Impfung auch bereits vereinbarte Termine an anderen Impfstellen ab, um anderen Menschen die COVID-19- Impfung zu ermöglichen.
Zusatzinformationen
5- bis 11-Jährige Kinder die noch keine COVID-19 Erkrankung durchgemacht haben, sollen 2-mal im Abstand von 3 bis 6 Wochen mit dem mRNA- Impfstoff Comirnaty in reduzierter Dosierung (10µg) von BioNTech/Pfizer geimpft werden.
5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung, die bereits eine laborchemisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen eine Impfdosis im Abstand von etwa 6 Monaten erhalten.
5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen, die bereits eine laborchemische Infektion durchgemacht haben, sollen vorerst nicht geimpft werden.
Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren werden 2-mal im mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer in normaler Erwachsenendosierung (30µg) geimpft.